Südtiroler Jugendring (SJR) zum Gesetz zur direkten Demokratie

Südtiroler Jugendring (SJR) erfreut, dass im Gesetz zur direkten Demokratie vorgesehen ist, dass 16-Jährige bei beratenden Volksbefragungen teilnehmen dürfen – „Es braucht aber darüberhinausgehend eine generelle Herabsenkung des Wahlalters“, so Tanja Rainer, SJR-Vorsitzende

Vor Kurzem hat der Landtag den Gesetzentwurf zu Anpassungen am Gesetz zur direkten Demokratie fast einstimmig angenommen. Inhalt des Gesetzes ist u.a. auch, dass 16-Jährige bei beratenden Volksbefragungen teilnehmen können.

„Wir sind erfreut, dass bei beratenden Volksbefragungen alle Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden, zugelassen sind“ so Tanja Rainer, SJR-Vorsitzende. „Eine Absenkung des Wahlalters fördert das Gleichgewicht der Generationen bei demokratischen Entscheidungen in einer alternden Gesellschaft. Es ist zudem eine Möglichkeit, Politiker*innen die Themen der Jugend näher zu bringen – denn wer wählt, muss auch umworben und ernst genommen werden“, so Rainer weiter. Bekanntlich setzt sich der SJR schon lange für eine Herabsenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre ein.

Jugendliche werden im Alltag oft bereits lange vor dem 18. Lebensjahr wie Erwachsene behandelt: 16-Jährige sind straffähig, müssen über ihren Bildungsweg und ihre berufliche Zukunft entscheiden, sind zum Teil schon berufstätig und zahlen Steuern. Daher sei nicht verständlich, warum junge Menschen nicht auch politisch mitentscheiden sollten, so der SJR, der sich für eine generelle Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre einsetzt.

In Österreich haben österreichische Staatsbürger*innen ab 16 Jahren bei den Gemeinderats-, Landtags-, Nationalratswahlen, bei der Bundespräsident*innenwahl und den Wahlen zum Europäischen Parlament das aktive Wahlrecht. Auch für Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen gilt Wählen ab 16. In Deutschland besteht ein aktives Wahlrecht der 16-Jährigen teilweise bei den Landtagwahlen und teilweise bei den Kommunalwahlen.

„Wir sind erfreut, dass im Gesetz zur direkten Demokratie bei beratenden Volksbefragungen auch 16-Jährige teilnehmen können, rufen aber alle Entscheidungsträger*innen dazu auf, sich darüberhinausgehend für eine Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre einzusetzen“ so Tanja Rainer.

Top