Südtiroler Jugendring (SJR) und Kinder- und Jugendanwaltschaft im Austausch – Gemeinsames Anliegen: Gesetzesvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche überprüfen

Tanja Rainer, Vorsitzende des Südtiroler Jugendrings (SJR), hat sich mit Daniela Höller, Kinder- und Jugendanwältin, zu einer Aussprache getroffen. „Uns ist es ein Anliegen, dass Gesetzesvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene überprüft werden. Dadurch würde das Bewusstsein für die besonderen Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen geschärft und die übliche Erwachsenenperspektive erweitert sowie langfristig eine noch kinderfreundlichere Gesellschaft ermöglicht werden“ so Rainer.

So einen „Jugend-Check“ gibt es etwa in Österreich seit 2013 für neue Gesetze, auch Deutschland hat einen solchen - und für Südtirol würden sich sowohl der SJR als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine derartige Überprüfung wünschen. „Gesetze können beabsichtigte – aber auch unbeabsichtigte - Auswirkungen auf junge Menschen haben. Zu überprüfen, wie sich Gesetzesentwürfe auf Kinder und Jugendliche auswirken, hilft auch unerwünschte negative Folgen zu vermeiden“ nimmt Höller Stellung.

Der SJR plädiert für eine derartige Überprüfung gerade auch im Sinne der Nachhaltigkeit. „Normative Bestimmungen können zum Beispiel große finanzielle Kosten bewirken, die die heute jungen Menschen später stämmen müssen. Auch solches gilt es verstärkt zu berücksichtigen“ meint Rainer.

Die Europäische Union hat das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend erklärt. In den Fokus gerückt werden sollen Themen, die in erster Linie junge Menschen betreffen mit dem Ziel, Jugendlichen bessere Chancen für die Zukunft zu bieten. „Die Einführung von einer Art Jugend-Check auch in Südtirol wäre daher eine sinnvolle und nachhaltige Maßnahme, um gerade jetzt den Fokus der gesamten Gesellschaft auf die Jugend zu stärken“ so Rainer und Höller unisono.

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