Wichtig für junge Menschen, diese rechtzeitig zu machen
Ab Jänner 2028 kann die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung digital eingereicht werden - die entsprechende Durchführungsbestimmung wurde von der 6er-Kommission unlängst genehmigt.
Der Südtiroler Jugendring (SJR) fordert schon seit langem, dass die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit digital gemacht werden kann. Seit 1992 muss die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit mit Volljährigkeit beim Landesgericht in Bozen hinterlegt werden. Wird sie erst nachträglich gemacht (daher später als ein Jahr nach Aufforderung), ist sie erst 18 Monate nach Beantragung gültig. „Dieses kann weitreichende Folgen haben. Schließlich benötigt es die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung, um an öffentlichen Wettbewerben teilnehmen zu können. Auch ist sie für die Wohnbauförderung notwendig. Wird die Erklärung den Gesuchsunterlagen nicht beigelegt, so kann auch nicht um eine Wohnbauförderung angesucht werden“, erklärt Katja Oberrauch, SJR-Vorsitzende.
Der Südtiroler Jugendring begrüßt die Digitalisierung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung, hätte sich aber gewünscht, dass dieses früher möglich ist.
