Südtiroler Jugendring (SJR) begrüßt die neuen Förderkriterien für die Ferien- und Nachmittagsbetreuung

Per Beschluss wurden die neuen Förderkriterien für die Ferien- und Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen in der kindergarten- und schulfreien Zeit verabschiedet. Der Südtiroler Jugendring (SJR) ist grundsätzlich erfreut über die Neuregelung, die seiner Ansicht nach viele Verbesserungen mit sich bringt.

„Besonders freut uns, dass die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen bis zu 15 Jahren – statt wie bisher bis zu 14 Jahren – als förderungswürdig angesehen worden ist. Ebenso begrüßen wir, dass nunmehr Gruppen von mindestens acht Teilnehmer/innen und einwöchige Programme gefördert werden“ so Martina De Zordo, SJR-Vorsitzende. Bisher war es so, dass in der Regel mindestens zehn Kinder bzw. Jugendliche teilnehmen und Projekte in den Ferien mindestens zwei Wochen dauern mussten. Die neue Regelung kommt den Vereinen beim Organisieren von zahlreichen Hütten- und Zeltlagern im Sommer entgegen.

Der Südtiroler Jugendring, die Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD) und das Jugendhaus Kassianeum (JUKAS) haben sich schon im Vorfeld mit der Familienagentur getroffen, um die Förderkriterien für die Sommer- und Nachmittagsbetreuung zu diskutieren. „In dieser wirklich konstruktiven Aussprache sind viele unser Anliegen berücksichtigt worden“ stellt De Zordo fest.

Nähere Informationen zu den Kriterien finden sich auf der Homepage unter www.provinz.bz.it/ressorts/familie/nachmittags-sommerbetreuung.asp

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