Partizipation ist nicht gleich Partizipation!
Gerade wenn die Initiative zur Partizipation von Erwachsene oder Entscheidungsträger/innen ausgeht, ist es von grundlegender Wichtigkeit sich vorab über die realen Partizipationsmöglichkeiten innerhalb des angestrebten Prozesses Gedanken zu machen.
Allen Beteiligten muss dabei der effektive Grad an Partizipation, also der Möglichkeit auf eine Entscheidung Einfluss zu nehmen, klar sein.
Die Wissenschaft hat dazu mehrere Stufenmodelle entwickelt, die im Folgenden vereinfacht in einer Übersicht dargestellt werden. Je nach Vorhaben ist ein unterschiedlicher Grad an Beteiligung sinnvoll und möglich.
Fremdbestimmung und Dekoration
Hierbei ist keine Partizipation möglich. Von Fremdbestimmung oder Dekoration ist dann die Rede, wenn Kinder oder Jugendliche angehalten werden, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen. Die Beteiligten haben keine Kenntnis über das Ziel. Fremdbestimmung kann dabei auch dadurch entstehen, dass Erwachsene oder Bezugspersonen es gut meinen und mit ihrem Handeln die Entscheidung von Kindern oder Jugendlichen bewusst oder unbewusst beeinflussen. Über Inhalte, Arbeitsformen und Ergebnisse des Anliegens bestimmen allein Erwachsene.
Mitsprache und Mitwirkung
Kinder und Jugendliche werden um ihre Meinung gefragt, sind über das Vorhaben informiert und verstehen es. Sie haben beratende Funktion und unterbreiten Vorschläge oder Anregungen. Das Ergebnis der Befragung bzw. des Mitwirkens wird öffentlich gemacht und hat Einfluss auf die Entscheidung. Die Entscheidung liegt jedoch ausschließlich bei den Erwachsenen.
Mitbestimmung
Kindern und Jugendlichen wird bei Entscheidungen ein Stimmrecht eingeräumt. Das Stimmrecht ist dabei gleichwertig mit jenem Erwachsener und kann von diesen nicht aufgehoben werden. Kinder und Jugendliche tragen (für einen angemessenen Teilbereich) Mitverantwortung und fühlen sich Dazugehörig.
Selbstbestimmung und Selbstverwaltung
Kinder und Jugendliche haben alleinige Entscheidungsmacht. Erwachsene können unterstützend mitwirken und sich einbringen, aber nicht mitbestimmen. Von Selbstverwaltung spricht man, wenn Kinder und Jugendliche sich ohne das Zutun Erwachsener vollkommen selbst organisieren.
Für jedes Beteiligungsvorhaben gilt es die am besten geeignete Form zu wählen. Ausgangspunkt für jede Entscheidung sollte eine ausführliche Analyse der jeweiligen Situation sein. Grundsätzlich werden folgende Formen unterschieden:
- Offene Formen
- Projektbezogene Formen
- Parlamentarische Formen
Die Beteiligungsformen unterscheiden sich besonders hinsichtlich ihrer zeitlichen Dimension, der Verbindlichkeit und der Art der Einbindung (für alle zugänglich oder Delegiertensystem).
In der Praxis findet Kinder- und Jugendbeteiligung oftmals in einer Kombination der unterschiedlichen Formen statt. So initiiert zum Beispiel ein Jugendbeirat eine Befragung oder Bürger/innen-Versammlung für Jugendliche, um die Schwerpunkte der eigenen Tätigkeit festzulegen.
Offene Formen
Offenen Formen ermöglichen es Kindern und Jugendlichen ihre Meinung kundzutun. Ein wichtiges Merkmal von offenen Beteiligungsformen besteht darin, dass keine Verpflichtung zu Regelmäßigkeit besteht. Sie sind überschaubar und abgegrenzt. Offene Formen sind beispielsweise Sprechstunden, Befragungen, Studien, Internetabstimmung durch Jugendliche oder auch Jugendstammtische.
Projektbezogene Formen
Projektbezogenen Formen haben eine klare Struktur und sind zeitlich und räumlich begrenzt. Meist handelt es dich dabei um Aktivitäten, um zu relativ zeitnahen Lösungen für überschaubare und abgrenzbare Probleme bzw. konkrete Planungsvorhaben zu kommen. Ergebnisse und Erfolge werden meist sofort sichtbar und erhöhen dadurch die Identifikation mit dem Vorhaben. Beispiele für projektbezogene Formen sind das Erstellen eines Verkehrskonzepts mit Kindern und Jugendlichen, die Planung eines Jugendraums oder -zentrums, oder die Gestaltung von Spiel- und Sportplätzen.
Parlamentarische Formen
Parlamentarische Formen sind durch Kontinuität und Verpflichtung sowie formale Strukturen, ähnlich denen von Erwachsenen, gekennzeichnet. Kinder oder Jugendliche werden dabei entweder von Gleichaltrigen entsannt oder von Erwachsenen ernannt. Beispiele von parlamentarischen Formen sind Jugendbeiräte auf Gemeinde- oder Landesebene sowie Mitsprachegremien von Schüler/innen.
Todsünden der Beteiligung
Beteiligungsprozesse verlaufen nicht immer geradlinig und nach Plan. Grundsätzlich gilt es gröberer Fehler von vorneherein zu vermeiden. Dazu zählen unter anderem die sog. „Todsünden der Beteiligung“, bei denen es sich vor allem um die eigene innere Haltung in Partizipationsprozessen handelt. Es gilt sich der „Todsünden“ bewusst zu sein und achtsam damit umzugehen.
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