Wohnbauförderung: Omnibus-Entwurf bringt Erleichterungen

Der Entwurf des Omnibusgesetzes enthält nach Ansicht des Südtiroler Jugendring (SJR) gerade auch für junge Menschen einige positive Neuerungen im Bereich der Wohnbauförderung. Eine harmonische Gesamtregelung steht noch aus.

Ein zentraler Punkt für den SJR ist seit langem, dass bei der Berechnung der Höchstgrenze der Darlehensrate nicht die Ist-Situation bzw. die Vergangenheit zu bewerten ist, sondern nach vorne geschaut werden sollte. „Geht es nach dem aktuellen Entwurf, soll für die Bewertung der Kreditwürdigkeit nur mehr die zukünftige finanzielle Situation ausschlaggebend sein. Damit haben auch diejenigen, die bisher prekär angestellt waren, jetzt aber auf ein fixes Einkommen zurückgreifen können, eine Chance sich ein Eigenheim zu ermöglichen und entsprechend unterstützt zu werden“, zeigt sich Tanja Rainer, SJR-Vorsitzende erfreut.

Die aktuellen Regelungen enthalten allerdings weiterhin einige Knackpunkte, die den Traum vom Eigenheim behindern. So sind in den letzten Jahren die Baukosten merklich gestiegen, nicht zuletzt auch durch eine Erhöhung der Gebühren bei den Erschließungskosten, während die Höhe der Beiträge gleichgeblieben ist. Ebenso wird kostbarer Wohnraum oftmals auch als Zweit- oder Ferienwohnung veräußert und die Quadratmeterpreise steigen in vielen Gemeinden konstant an. „Ohne finanzielle Unterstützung von zu Hause oder die Möglichkeit zu Hause auszubauen, ist es für viele junge Südtiroler*innen im Moment unrealistisch sich den Traum vom Eigenheim realisieren zu können“, so Rainer.

„Das aktuell gültige Gesetz wird dem Bedarf nach leistbarem Wohnen für alle nicht mehr gerecht und wir sehen hier den Bedarf die Wohnbauförderung von Grund auf neu zu regeln. Nicht zuletzt, da sich das neue Raumordnungsgesetz auch auf den Wohnbau auswirkt“, führt Kevin Hofer, SJR-Geschäftsführer, aus.

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