Rechtliche Grundlagen

Auf unterschiedlichen politischen Ebenen (International - EU - Staat - Region - Provinz) finden sich verschiedene Rechtsquellen, die ein Recht auf Beteiligung mehr oder weniger explizit behandeln. Im Folgenden ein kurzer Überblick über den aktuellen rechtlichen Rahmen.

Internationale Ebene

Das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in der UN-Kinderrechtskonvention, die Italien am 27. Mai 1991 ratifiziert hat, in Artikel 12 (Berücksichtigung des Kindeswillens) verankert. In Absatz eins heißt es dazu wörtlich: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Das Recht des Kindes auf Mitsprache und Beteiligung ist zugleich ein Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention, das bedeutet: Über die Formulierung eines Rechts hinaus beschreibt es, wie die Kinderrechte umgesetzt werden sollen - mit ihnen zusammen, also partizipativ.

Nationale Ebene

Artikel 118 der Italienischen Verfassung schreibt die Förderung der Initiative einzelner Bürger als auch von Vereinigung bei der Wahrnehmung von Tätigkeiten im allgemeinen Interesse vor. Das bedeutet, dass Staat, Regionen, Provinzen und Gemeinden die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen - dementsprechend auch von Kindern und Jugendlichen - ermöglichen müssen.

Regionale Ebene

Mit Regionalgesetz vom 22. Dezember 2004, Nr. 7 wurden die Gemeinden verpflichtet Formen der Partizipation von minderjährigen Jugendlichen vorzusehen. „Die Gemeindesatzung sieht Formen der Beteiligung minderjähriger Jugendlicher vor, damit durch deren Beitrag in Belangen, die diese betreffen, die Gemeindepolitik sich an den Anliegen dieser Altersgruppe orientiert, diese fördert und deren Mitwirkung an jenen Projekten ermöglicht, die sie betreffen.“

Zudem wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt bei Referenden und Volksbefragungen auf Gemeindeebene bereits 16jährige abstimmen zu lassen.

Landesebene

Das Landesjugendförderungsgesetz bezieht sich an mehreren Stellen in allgemeiner Form auf Partizipation von jungen Menschen als Mittel, um Jugendlichen demokratische Handlungskompetenzen zu vermitteln. Zudem sieht das Gesetz auch die Schaffung von Landesjugendbeiräten für die deutsche, italienische und ladinische Sprachgruppe vor. Diese sollen der Landesregierung als beratendes Gremium dienen.

Das Jugendförderungsprogramm, das 1998 von der Landesregierung beschlossen wurde, sieht die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum einen im Zusammenschluss in der Vielzahl von Kinder- und Jugendgruppen und Initiativen auf Gemeindeebene und zum anderen sieht das Programm die Stärkung von Kinder- und Jugendbeteiligungsformen auf Gemeinde- und Landesebene vor.

In mehreren Landesgesetzen (1995 Nr. 20, 1996 Nr. 24) wird die Mitwirkung von Schülern und Schülerinnen in Gremien der Oberschulen und Berufsschulen vorgesehen. 
Die Schülercharta, die mit Beschluss der Landesregierung vom 21. Juli 2003 beschlossen wurde, bezieht sich an mehreren Stellen auf ein demokratisches Zusammenleben.

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