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Wir über uns
Mitglieder
Vollversammlung
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Vollversammlung

Die Vollversammlung setzt sich aus den Mitgliedsorganisationen zusammen. Jeder Mitgliedsorganisation stehen zwei Stimmrechte zu, die gegebenenfalls auch von einem/r Vertreter/in ausgeübt werden können. Für die Mitgliedsorganisationen nehmen die Vorsitzenden und eventuell weitere Delegierte an der Vollversammlung teil (insgesamt maximal sechs Personen pro Mitgliedsorganisation).
Der SJR-Vorstand ist mit beratender Funktion bei der Vollversammlung anwesend. Die Leiter/innen der Arbeitskreise und Projektgruppen im SJR werden als Gäste eingeladen. Die Einladung weiterer Gäste ist möglich.
Die Aufgaben der Vollversammlung sind insbesondere:

  • Bestimmung der Richtlinien für die gesamte Tätigkeit des Südtiroler Jugendringes;
  • Entscheidung über Satzungen, Geschäftsordnung und Stellenplan; Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes, des Haushaltsvoranschlages und des Finanzberichtes
  • Entgegennahme des Jahresberichtes
  • Entlastung des Vorstandes;
  • Wahl des Vorstandes, des/der Vorsitzenden, des/der Stellvertreters/in und der Revisoren/innen;
  • Bestimmung der Mitgliedsbeiträge;
  • Aufnahme der Mitglieder;
  • Ausschluss der Mitglieder;
  • Einsetzen bzw. Auflösen von Arbeitskreisen mit dauerhaftem Charakter, welche spezifische Aufgaben, in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des SJR, übernehmen. Die Arbeitskreise können sich selbst Statuten geben, welche aber mit dem SJR-Statut im Einklang stehen müssen.

Die Vollversammlung trifft die letzte Entscheidung in allen den Jugendring betreffenden Fragen. Ihr allein steht die Entscheidung über die Auflösung des Vereines zu.

Die ordentliche Vollversammlung ist mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einzuberufen. Eine außerordentliche Vollversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn sie von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung verlangt wird.
Die Einberufung hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher zu erfolgen.

Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit und bei Anwesenheit mindestens der Hälfte der Mitglieder gefasst. Bei einer zweiten Einberufung ist die Beschlussfassung unabhängig von der Anzahl der Anwesenden gültig.
In Grundsatzfragen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Eine Frage wird zur Grundsatzfrage, wenn sie von einem Drittel der stimmberechtigten Vertreter/innen dazu erklärt wird.
Jede Organisation hat zwei Stimmen. Stimmübertragung ist nicht zulässig. Stimmenthaltungen heben die Einstimmigkeit nicht auf. Auf Antrag eines Mitglieds muss die Abstimmung geheim erfolgen.

 
Stellungnahmen
Presseaussendung vom 17.05.2012

SJR: Ehrenamtliches Engagement bei Berechnung der Maturapunkte anerkennen

Südtiroler Jugendring (SJR) und deutsches und ladinisches Schulamt plädieren dafür, ehrenamtliches Engagement bei der Berechnung der Maturapunkte zu berücksichtigen. Hierfür hat der SJR den Ehrenamtsnachweis entwickelt, welcher Oberschülerinnen und Oberschülern, die in Kinder- und Jugendverbänden aktiv sind, ihre im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen bescheinigt.

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Presseaussendung vom 08.05.2012

Vollversammlung im SJR: Neuwahlen und drohende Budgetkürzungen

Der Südtiroler Jugendring (SJR) hat seine 85. Vollversammlung abgehalten. Die Verabschiedung des stellvertretenden Vorsitzenden Kevin Hofer, die Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes und die Diskussion über die Finanzierung der Kinder- und Jugendverbandsarbeit standen auf der Tagesordnung.

Auf der gestrigen Vollversammlung des Südtiroler Jugendrings (SJR) mit seinen 13 Mitgliedsorganisationen gab es Neuwahlen. Kevin Hofer, stellvertretender Vorsitzender des SJR, hatte sein Amt zurückgelegt. Die Vollversammlung dankte Hofer sichtlich bewegt für seinen langjährigen Einsatz. „Kevin hat vier Jahre lang als stellvertretender Vorsitzender und ein Jahr lang als normales Mitglied des SJR-Vorstandes ausgezeichnete Arbeit geleistet. Er hat mehr als hundert Prozent gegeben und viel dazu beigetragen, bewegende Projekte weiterzubringen“ würdigte Igor Guizzardi, Vorsitzender des SJR, dessen Engagement.

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Presseaussendung vom 27.04.2012

Südtiroler Jugendring (SJR) trifft neue Kinder- und Jugendanwältin

Der Vorstand des Südtiroler Jugendrings hat der neuen Kinder- und Jugendanwältin Vera Nicolussi-Leck einen Antrittsbesuch abgestattet. Mit dabei war auch Michael Rainer, Leiter der SJR-Jugendberatungsstelle Young+Direct. Im Zentrum der Aussprache stand die schon bisher sehr gut funktionierende Zusammenarbeit von Südtiroler Jugendring und Kinder- und Jugendanwaltschaft, die auch weitergeführt werden soll.

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Presseaussendung vom 26.04.2012

„Führung muss führen“

Südtiroler Jugendring (SJR) hat für junge ehrenamtliche Führungskräfte seiner Mitgliedsorganisationen Führungsseminar organisiert.


Im Südtiroler Jugendring, Dachverband von dreizehn Mitgliedsorganisationen, ist Weiterbildung ein großes Thema. Besonders gefragt ist die Vermittlung von Führungstechniken. „Die ehrenamtliche Führung eines Jugendvereins verlangt vielseitige Kompetenzen. Und hier wollen wir unsere ehrenamtlichen Führungskräfte so gut als möglich unterstützen, weshalb wir diese Weiterbildung organisiert haben“ erklärt Igor Guizzardi, SJR Vorsitzender.

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Presseaussendung vom 01.04.2012

Einzug der Minderheiten

Jugendliche Minderheitenorganisationen haben sich im Rahmen der offiziellen Eröffnung des „Osterseminars“ vorgestellt – Martha Stocker und Florian Mussner haben die Jugendlichen herzlich begrüßt und sind auf die Situation in Südtirol eingegangen.

Am Sonntag, 1. April, hat die offizielle Eröffnung des „Osterseminars“ stattgefunden. Zum „Osterseminar“, dem jährlichen einwöchigen Treffen jugendlicher Minderheitenvertreter/innen der Jugend Europäischer Volksgruppen (JEV) hatte der Südtiroler Jugendring (SJR) geladen.

 

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